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Eishockeykommision

Die Eishockeykommission setzt sich zusammen aus: dem Eishockeyobmann,  seinem Stellvertreter, der aus dem Kreis der Regional-Obleute gewählt wird, dem Jugendobmann oder seinem Stellvertreter, dem Schiedsrichterobmann oder seinem Stellvertreter, den fünf Regional-Obleuten oder ihren Stellvertretern, den Landestrainern, die insgesamt nur 1 Stimmrecht haben.

Die Eishockeykommission erlässt die Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb und den Anhang zur Rechtsordnung (=ARO). Sie ist ferner für Talentförderung, für Aus- und Weiterbildung der Schiedsrichter, sowie für den sinnvollen Einsatz der zur Verfügung stehenden Geldmittel verantwortlich. Sie kann diese Aufgaben auch auf einzelne Mitglieder der Eishockeykommission übertragen. Für das Jugend- und Schiedsrichterwesen bedient sie sich der Fachausschüsse, Nachwuchsausschuss und Schiedsrichterausschuss.

Die Eishockeykommission ist oberstes Organ im Verwaltungsverfahren. Eishockeykommissionssitzungen werden bei Bedarf vom Eishockeyobmann einberufen und geleitet. Bei Beschlüssen der Eishockeykommission sind die Satzungen und Ordnungen des BEV und des DEB, sowie die Beschlüsse der Fachspartenmitgliederversammlung zu beachten. Die Eishockeykommission kann einem Mitglied der Fachsparte, einem Gremium oder einer Einzelperson besondere Aufgaben übertragen.

Frank Butz
Stefan Schindler
Alfred Doenicke
Robert Schroepfer